Schulterschluss zwischen BMG und Bundesärztekammer PDF E-Mail
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Von Gma   
Freitag, 27. August 2010

Der von der Regierungskoalition vorgelegte Gesetzentwurf für das geplante GKV-Finanzierungsgesetz ist ein wichtiger und richtiger Schritt, die gesetzliche Krankenversicherung heute und für die Zukunft stabiler aufzustellen. Das betonten Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler und Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe nach einer heute verbreiteten Mitteilung in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Vorstand der Bundesärztekammer. Das GKV-Finanzierungsgesetz sehe insbesondere die langfristige Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch Zusatzbeiträge und einen unbürokratischen Sozialausgleich über Steuermittel vor.

Weiter heißt es in der Mitteilung der Bundesärztekammer, anders als bei vorangegangenen Reformen sollten künftig nicht die Patienten über Zuzahlungen oder Eigenbeteilungen die finanziellen Mehrbelastungen tragen. Darüber hinaus könne nach Auffassung des Ministers und des Bundesärztekammer-Vorstandes insbesondere die Stärkung der Beitragsautonomie über Zusatzbeiträge den Einstieg in ein generationengerechteres Finanzierungsprinzip der GKV darstellen.

Außerdem wird in dem Papier betont, Einigkeit habe bei den Gesprächen auch darüber geherrscht, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte gesetzliche Neuregelung für Medizinische Versorgungszentren (MVZ), wonach die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte Ärztinnen und Ärzten zustehen und das MVZ von Ärztinnen und Ärzten verantwortlich geführt werden solle, schnell umgesetzt werden solle. Der Bundesärztekammer-Vorstand verwies darauf, dass zwischen MVZ und niedergelassenen Vertragsärzten und -psychotherapeuten gleichartige Wettbewerbsbedingungen herrschen müssten. Um eine Dominanz wirtschaftlicher Interessen über medizinische Belange zu vermeiden, seien klare gesetzliche Regelungen unter anderem für das Primat der ärztlichen Leitung von MVZ nötig.

Letzte Aktualisierung ( Freitag, 27. August 2010 )
 
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