DKG offen für bundeseinheitliche Hygienevorschriften – Marburger Bund will mehr Hygienefachpersonal PDF E-Mail
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Von Gma   
Mittwoch, 25. August 2010

Im Zusammenhang mit der durch die Todesfälle im Uniklinikum Mainz ausgelösten neuerlichen Diskussion um bundeseinheitliche Hygienestandards in Krankenhäusern hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) heute betont, die Krankenhäuser seien offen für die Diskussion über bundeseinheitliche Regelungen zu Infektionsvermeidungen. Der erste Vorsitzende des Marburger Bundes, der CDU-Bundestagsabgeordnete Rudolf Henke forderte dagegen mehr Hygienefachpersonal an Kliniken.

De DKG betonte, auch die jetzt diskutierte gesetzliche Verpflichtung zur Vorhaltung von Hygienefachpersonal oder gesetzliche Vorgaben zur Durchführung von allgemeinen MRSA-Screenings könnten Bestandteile einer zukünftigen Neureglung sein. DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum forderte jedoch, unabdingbar sei hierbei die volle Refinanzierung der dadurch entstehenden Mehrkosten. Auch die Bundesländer dürften die Investitionsmittel für die Krankenhäuser nicht ständig weiter herunterfahren. Sie müssten durch entsprechende Investitionsmittel dazu beitragen, dass die räumlichen und raumhygienischen Ausstattungen der Kliniken weiter verbessert werden könnten.

Der erste Vorsitzende des Marburger Bundes, der CDU-Bundestagsabgeordnete Rudolf Henke forderte dagegen mehr Hygienefachpersonal an Kliniken. Hygiene sei eine Gemeinschaftsaufgabe für die Ärzte, Pflegepersonal und die Krankenhausleitung Zeitreserven brauchten. Das Personal müsse Gelegenheit haben, routinierte Abläufe zu hinterfragen, zu reflektieren und zu verbessern, betonte Henke. In jedem Krankenhaus sollte es deshalb einen Hygieneplan, eine Hygienekommission und einen Hygienebeauftragten geben.

Der schnelle Ruf nach neuen gesetzlichen Regelungen verdecke dagegen, so der Marburger-Bund-Chef, dass es schon jetzt bundeseinheitliche Richtlinien und eine Vielzahl anderer Vorschriften gebe, die zu beachten seien. So erstelle die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut, in der neben dem Bundesgesundheitsministerium auch die obersten Landesgesundheitsbehörden vertreten seien, auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen sowie zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen.

Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 25. August 2010 )
 
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